In Ihrer Ferienwohnung im Tessin fröhlich feiern

Ferienwohnungen und -häuser im Tessin sind für Schweizer und Urlaubsfreunde umliegender Nationen ein beliebter Anlaufpunkt. Am Zielort angekommen, dürfte schnell Urlaubsstimmung aufkommen, die man mit Freunden oder Verwandten geniessen möchte.

Dass hierbei nicht täglich bis spät in die Nacht eine grosse und lautstarke Party gefeiert werden sollte, versteht sich von selbst. Doch welche Freiheiten und Möglichkeiten haben Sie überhaupt, während Ihres Urlaubs in einer Ferienwohnung zu feiern und Gäste zu sich einzuladen?


Den Aufenthalt im Tessin mit fröhlichen Feiern geniessen (Bild: LStockStudio - shutterstock.com)

Den Aufenthalt im Tessin mit fröhlichen Feiern geniessen (Bild: LStockStudio – shutterstock.com)


Empfang von Gästen – möglich, aber im Rahmen

Wenn Sie Freunde im Tessin besuchen und hierfür eine Ferienwohnung in ihrer Nähe buchen, werden diese mit Sicherheit gerne mal als Besucher vorbeischauen. Dies kann die Vermietung Ihrer Ferienwohnung natürlich nicht verbieten, zumal viele Objekte nicht nur für ein oder zwei Personen eingerichtet sind. Zu einem Problem wird es, wenn Sie regelmässig Gäste empfangen und diese über einen längeren Zeitraum hinweg bleiben.

Oft rechnen die Vermieter einer Ferienwohnung über einen Pauschalpreis pro Tag ab. Es wird daher kein Geld für Wasser, Strom & Co. gesondert in Rechnung gestellt, da dieses bereits in die Pauschale eingerechnet ist. Hierbei wird anhand der Personenzahl kalkuliert, für die Ihre Ferienwohnung ausgelegt ist. Wird täglich die Wohnung von deutlich mehr Menschen besucht und beansprucht, kann der Vermieter hier einschreiten. Eventuell wird dieser eine gesonderte Rechnung stellen, Details hierzu finden Sie in den Konditionen des abgeschlossenen Mietvertrags für die Ferienwohnung.

Garten & Co. nach Vereinbarung nutzen

Was für die Ressourcen innerhalb der gemieteten Ferienwohnung gilt, lässt sich auch auf das Aussengelände übertragen. In vielen Fällen wird eine Terrasse oder ein kleines Stück Garten mit angemietet. Hier ist zunächst zu klären, ob dieses mit zur gemieteten Fläche gehört oder lediglich durch Erlaubnis des Vermieters über die Zeit der Miete hinweg genutzt werden darf. In letzterem Fall hat dieser weiterhin ein uneingeschränktes Hausrecht und kann Gästen verbieten, sich hier dauerhaft aufzuhalten.

Sollte ein Garten oder eine Terrasse zum gemieteten Bereich gehören, gelten die Grundsätze der Hausordnung bzw. der öffentlichen Ordnung. So sollten Sie nach 22.00 Uhr nicht mehr laut draussen feiern, ansonsten müssten Sie wie bei sich zu Hause mit einem Besuch der Polizei rechnen. Falls Sie im Vorfeld eine Party an Ihrem Ferienort planen, teilen Sie dies Ihrem Vermieter rechtzeitig mit. Nicht jeder wird Sie deshalb gleich ablehnen und Ihnen vielleicht sogar behilflich sein, ein besonderes Fest wie eine Hochzeit standesgemäss zu feiern.


Feiern im Tessin (Bild: Capricorn Studio - shutterstock.com)

Feiern im Tessin (Bild: Capricorn Studio – shutterstock.com)


Regionale Events im Tessin als Alternative wahrnehmen

Im Tessin und der gesamten Schweiz gibt es viele Möglichkeiten, bei einer Feier im Aussenbereich der Ferienwohnung Gäste zu versorgen. Von mitgebrachten Dekorationen bis zum Anmieten einer Bar reicht die Vielfalt der Möglichkeiten. Die Organisation sollten Sie jedoch niemals ohne den Vermieter Ihrer Ferienwohnung abwickeln. Wenn Sie unsicher sind oder dieser Ihnen eine entsprechende Planung verbietet, halten Sie nach attraktiven Locations im gesamten Kanton Tessin Ausschau. Vielerorts finden Sie Kneipen, Bars oder Festsäle, in denen Sie für Feierlichkeiten während der Ferien Platz finden. Auf diesem Weg verscherzen Sie es sich nicht mit Ihrem Vermieter und können zu besonders günstigen Konditionen eine Ferienwohnung nach Mass mieten.